Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen

In der Vogelpension 1stPick werden Ihre Vögel nach tierschutzrechtlichen Empfehlungen untergebracht, artgerecht gefüttert, beaufsichtigt und beschäftigt. Dies gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes.

2. Zahlungsbedingungen

Bei Antritt des Vertrages werden 50% der gesamten Pensionskosten fällig, die restlichen 50% bei Abholung der Vögel. Der Betrag kann in bar entrichtet oder überwiesen werden. Ankunfts- und Abholtag sind in die Gesamtdauer des Aufenthalts miteingeschlossen. Die Preisberechnung erfolgt nach der am Ankunftstag gültigen Preisliste.

3. Aufnahmebedingungen

Bei der Aufnahme müssen die Vögel frei  von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, wie z.B. Verhaltensauffälligkeiten, sind der Vogelpension bei der Buchung mitzuteilen. Stellt die Vogelpension bei der Aufnahme einen Verstoß gegen die Aufnahmebedingungen fest, ist sie berechtigt die Aufnahme der Tiere zu verweigern.

4. Aufenthaltsdauer

Die Vögel werden zu den mit der Vogelpension 1stPick vereinbarten Terminen vom Auftraggeber eigenverantwortlich in die Pension verbracht und abgeholt. Der Besuch der Vogelpension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Alternativ kann ein Abhol-/Bringservice vereinbart werden. Maßgeblich für den fälligen Gesamtbetrag sind der vereinbarte Ankunfts- und Abholtermin. Eine Notfalladresse ist anzugeben. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Vögel umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung werden die Tiere nach 10 Tagen einem Tierschutzverein der Wahl der Vogelpension zugeleitet oder in Absprache mit den zuständigen Stellen an Dritte weitervermittelt. Nach Ablauf der vereinbarten Pflegezeit wird eine Kostenpauschale von 15 € pro Kalendertag, die die Tiere in der Vogelpension 1stPick untergebracht sind, fällig. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Krankheit

Der Tierhalter räumt der Vogelpension 1stPick das Recht ein, Tiere bei Erkrankung oder  Verletzung einem Tierarzt der Wahl der Vogelpension vorzustellen und ggf.  behandeln zu lassen. Ob ein Tierarztbesuch angezeigt ist, beurteilt die Vogelpension nach eigenem freiem Ermessen. Der zeitliche Mehraufwand der Vogelpension, Fahrtkosten und anfallende Tierarztkosten sind in voller Höhe vom Vogelhalter selbst zu tragen. Die Vogelpension kann erkrankte Vögel sowohl einzeln im Quarantänekäfig als auch zum stationären Verbleib bei einem Tierarzt unterbringen. Ob eine derartige Unterbringung nötig ist, beurteilt die Vogelpension nach eigenem freiem Ermessen.

6. Haftung

Die Aufnahme der Vögel erfolgt auf eigene Gefahr des Vogelhalters. Die Haftung der Vogelpension  für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einem nachweisbaren Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für etwaige Erkrankungen, Ableben oder  Entfliegen der Tiere vom Inhaber KEINE Haftung übernommen wird.

7. Stornierung

Der Pensionsplatz kann nur mit schriftlicher Buchungsbestätigung oder Pensionsvertrag durch die Vogelpension reserviert werden.  Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 8 Tage vor Aufnahme möglich. Danach sind 30 % zu zahlen. Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen von der Vogelpension schriftlich bestätigt worden zu sein, um als solche anerkannt zu werden.

8. Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen

Der Vogelbesitzer erklärt durch sein diesbezügliches Einverständnis im Pensionsvertrag seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung von Film-/ bzw. Fotoaufnahmen der Vögel – gleich zu welchem Zweck. Der Tierbesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung/Ansprüche.

9. Der Tierhalter versichert, dass er Eigentümer der Vögel ist.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes.

11. Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nichtgetroffen.

12. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt.


gültig ab 01.07.2020